Antworten auf häufig gestellte Fragen

Antrag und Finanzierung

Die Regelungen zur Finanzierung von Hilfsmitteln sind komplex. Entscheidend sind die versicherungsrechtlichen und individuellen Voraussetzungen, die Behinderungsursache und der Einsatzzweck des Hilfsmittels. In der Rubrik „Kosten & Ablauf“ erfahren Sie mehr.

Je nach Einzelfall übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für ein Hilfsmittel, welches keine Hilfsmittelnummer hat. Das Hilfsmittel muss entweder den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen und darf kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand sein.

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis dient lediglich zur Orientierung und ist keine verbindliche Positivliste. Folglich können auch darin nicht aufgeführte Hilfsmittel bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen unter die Leistungspflicht der Krankenkasse nach § 33 SGB V fallen. Dabei ist eine Hilfsmittelnummer aber keine Garantie für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Bei jeder Versorgung wird geprüft, ob die oben genannten Voraussetzungen, durch das beantragte Hilfsmittel gewährleistet werden und ob es ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Es gibt einige Gerichtsurteile, die sich mit spezifischen Sachverhalten beschäftigen und bestätigen, dass ein Hilfsmittel nicht nur wegen einer fehlenden Hilfsmittelnummer abgelehnt werden darf.

Wenn Ihr Antrag ungerechtfertigt abgelehnt wurde, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich Widerspruch einlegen.

Das Team von REHADAT kann allgemeine Fragen beantworten, aber nicht bei der Antragstellung unterstützen. Dafür können Sie sich zum Beispiel an ärztliche, therapeutische oder pädagogische Fachkräfte, an die Ansprechstellen der Rehaträger, die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB), die technischen Beratungsdienste vom Integrationsamt/Inklusionsamt oder der Agentur für Arbeit, an Selbsthilfeverbände, Sozialverbände oder die betrieblichen Akteure (zum Beispiel Schwerbehindertenvertretung) wenden.

Mehr zu den Beratungsstellen erfahren Sie in den einzelnen Abschnitten im Bereich Kosten und Ablauf.

Abgrenzung REHADAT-Hilfsmittel und GKV-Hilfsmittelverzeichnis

REHADAT-Hilfsmittel dokumentiert ein breites Spektrum an Hilfsmitteln aus lebensnahen Bereichen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Eine Hilfsmittelnummer ist für unsere Dokumentation nicht notwendig. Daher finden Sie hier auch Arbeitshilfen, Haushaltshilfen oder Freizeithilfen, die im GKV-Hilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführt sind.

Dagegen wird das GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in Berlin erstellt. In diesem offiziellen Verzeichnis sind Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen und folglich eine GKV-Hilfsmittelnummer haben.

REHADAT bildet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis lediglich ab und ist nicht für die Inhalte verantwortlich.

Die Hilfsmittelnummer (auch HMV-Nummer oder GKV-Nummer) definiert ein bestimmtes Produkt im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Nummer ist immer zehnstellig und enthält Informationen zur Eingruppierung des Produktes im GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

So bestimmen die ersten beiden Ziffern die Produktgruppe, die nächsten beiden den Anwendungsort, die folgenden zwei die Produktuntergruppe, die nächste die Produktart und die letzten drei Ziffern eine fortlaufende Nummerierung. Die einzelnen Bereiche werden in der Schreibweise durch einen Punkt getrennt. Lediglich die letzten beiden Bereiche werden zusammengefasst, sodass sich beispielsweise folgende Schreibweise ergibt: 12.34.56.7890

Produktgruppe 12.
Anwendungsort 12.34.
Produktuntergruppe 12.34.56.
Produktart 12.34.56.7
Fortlaufende Nummer 12.34.56.7890

Die Hilfsmittelnummer wird für die Versorgung mit (Pflege-) Hilfsmitteln durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen eingesetzt. Jedes Produkt mit einer Hilfsmittelnummer fällt unter die prinzipielle Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Für eine Versorgung ist eine Hilfsmittelnummer aber nicht immer zwingend notwendig.

Das Portal REHADAT-Hilfsmittel

REHADAT-Hilfsmittel sammelt und beschreibt beispielhafte Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen für den Alltag und Beruf. Ziel ist es, einen neutralen Überblick über den deutschen Markt zu geben, um damit Produkte vergleichbar zu machen und bei der Hilfsmittelauswahl zu unterstützen. Die Produktübersicht bildet allerdings nicht den gesamten Markt ab und stellt auch kein Ranking dar.

Ergänzend bietet das Portal praxisrelevante Informationen zum Versorgungsablauf, Antragsverfahren und zur Finanzierung, um die Selbstbestimmung, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern.

Die Nutzung des Portals ist kostenfrei.

Je nach persönlichen Vorkenntnissen oder Vorlieben eignen sich unterschiedliche Suchoptionen, um das passende Hilfsmittel zu finden. Für eine bessere Übersicht wurden alle Suchoptionen auf einer Seite zusammengefasst.

Apps sind Softwareprogramme für mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets. Viele Apps sind als kostengünstige Hilfsmittel für Alltag und Beruf einsetzbar.
Da der Markt an Apps rasant wächst, dokumentiert REHADAT nur ausgewählte Apps für Menschen mit Beeinträchtigungen. Alternativ können Sie für die Suche in den Stores (für iOS, Android) unsere spezielle App-Suche verwenden.

REHADAT verkauft keine Produkte. Hierfür müssen Sie die Hersteller oder Vertriebe kontaktieren, deren Adressen in den jeweiligen Produktbeschreibungen aufgeführt sind.

REHADAT-Hilfsmittel ist ein online Informationsangebot ohne Verkaufszweck. Produktkataloge können nur bei den einzelnen Herstellern oder Vertrieben angefragt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Produktbeschreibung im Reiter Hersteller/Vertrieb.

Die ISO-Nummern (zum Beispiel Rollator: ISO 12 06 06) in den einzelnen Produktbeschreibungen sind Bestandteil der internationalen Klassifikation ISO 9999 „Hilfsmittel Klassifikation und Terminologie“. Die ISO 9999 ist eine gesundheitsrelevante Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für Deutschland gibt das Deutsche Institut für Normung die gültige Fassung als DIN-Norm heraus (DIN EN ISO 9999). Alle Produkte in REHADAT sind auf Grundlage der ISO 9999 strukturiert.

Die ISO-Nummern sind nicht mit den GKV-Hilfsmittelnummern (zum Beispiel Rollator: GKV-HMV 10.46.02.3027) gleichzusetzen.

REHADAT-Hilfsmittel dokumentiert schwerpunktmäßig Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die über einen deutschen Vertrieb erhältlich sind. Interessierte haben aber darüber hinaus die Möglichkeit, im internationalen Hilfsmittelnetzwerk EASTIN nach Produkten aus dem Ausland zu recherchieren. Darin sind auch alle Produkte von REHADAT eingebunden.

Hersteller und Vertriebe können ihre Hilfsmittel und technischen Arbeitshilfen über den Firmenbereich online melden und selbstständig aktualisieren. Dieser Service ist kostenfrei.

Gerne können Sie uns interessante und gut bewährte Hilfsmittel oder Prototypen mitteilen, die wir noch nicht dokumentiert haben. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular!

Wir sind ein dreiköpfiges Team innerhalb von REHADAT, unterstützt von studentischen Mitarbeitenden, Kolleginnen und Kollegen aus der IT und externen Dokumentationsstellen:

  • Mareike Decker ist Teamleiterin und Spezialistin für den Bereich der Mobilität und private Hilfsmittelversorgung.
  • Patricia Traub ist Expertin für technische Arbeitshilfen und Fahrzeuganpassungen.
  • ??? betreut die Firmen bei der Produktaktualisierung und verwaltet das REHADAT-GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

Das Hilfsmittelteam ist Teil von REHADAT. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bereiche Technik, Social Media, Portalinhalte und Datenbanken sorgen für aktuelle Informationen zur beruflichen Teilhabe und Inklusion.
Lernen Sie hier unser REHADAT-Team kennen.